Baumarkt für alle. Audit für alle.

Wir haben die gesamte digitale Experience in Deutschland und Polen systematisch auf motorische, visuelle und kognitive Barrieren geprüft. Ein fundierter Status-Quo, der zeigt, dass echte Teilhabe an jedem Touchpoint beginnt.

Client
OBI
Testkriterien
BITV & WCAG 2.2
Flows
15

Keine Floskeln, keine Buzzwords. Nur das, was wirklich liefert.

  • -17 %

    potenzielle Abbruchrate durch Blocker-Entfernung
  • +25 %

    Reichweiten-Potenzial durch BFSG-Konformität
  • +36 %

    Usability-Score in den Kern-Flows
  • Rechtssicherheit nach WCAG 2.2

Barrieren abgebaut. Funktionen aufgebaut.

Tastaturbedienung

Eine Steuerung ohne Maus ist essenziell, doch fehlende Fokusindikatoren und "Tastaturfallen" blockierten die Navigation in Modals und Karussells.

  • Definition eines kontrastreichen Fokusrahmens (min. 3:1) empfohlen.
  • Fokus-Trap-Logik für Modals und Sidebars spezifiziert.
  • ESC-Tasten-Funktion zum Schließen von Dialogen als Standard definiert.

Semantik & Alternativtexte

Screenreader benötigen klare Rollen, doch generische Elemente (span/div) und fehlende Labels machten Icon-Buttons für blinde Nutzer unsichtbar.

  • Einsatz von aria-label für Textalternativen bei Icon-Buttons empfohlen.
  • Nutzung nativer HTML-Elemente (button, a) statt generischer Tags priorisiert.
  • Dekorative Grafiken für den Lesefluss ausgeblendet.
Vergleich von nicht zugänglichem div-Element und korrekt verwendetem Button-Element zur Verbesserung der Screenreader-Zugänglichkeit.

Formulare & Eingabemethoden

Suche und Checkout müssen verständlich sein, aber beim Tippen verschwindende Placeholder-Texte führten zu Orientierungsverlust.

  • Implementierung dauerhaft sichtbarer Labels (oberhalb/neben Feldern) empfohlen.
  • Semantische Gruppierung von Checkboxen festgelegt.
  • Verknüpfung von Beschriftungen spezifiziert.

Visuelle Darstellung & Kontraste

Inhalte müssen wahrnehmbar sein, doch unzureichende Kontraste (speziell bei Orangetönen) und Schriftgrafiken verhinderten die individuelle Anpassbarkeit.

  • Anpassung der Farbkontraste für alle UI-Elemente und Zustände empfohlen.
  • Ersetzung von Schriftgrafiken durch HTML-Text zur Skalierbarkeit.
  • Sicherstellung der Kompatibilität mit Hochkontrastmodi.
Christian Blank

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Accessibility ist kein Add-On. Sondern Teil des Plans.

_Schon: Gewusst/*

Barrierefreiheit basiert nicht auf Bauchgefühl – sondern auf klaren Standards.

  • WCAG 2.2

    Die Web Content Accessibility Guidelines (W3C) sind der internationale Standard für barrierefreie digitale Produkte.
    Sie beschreiben, wie Inhalte gestaltet sein müssen, damit sie für alle nutzbar sind – basierend auf vier Prinzipien:
    Wahrnehmbarkeit. Bedienbarkeit. Verständlichkeit. Robustheit.

  • BITV 2.0

    Die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung regelt in Deutschland, wie digitale Barrierefreiheit konkret umzusetzen ist. Sie überträgt die WCAG-Kriterien in nationales Recht und legt fest, welche Anforderungen öffentliche Stellen erfüllen müssen. Damit wird Barrierefreiheit rechtlich verbindlich und überprüfbar.

  • EN 301 549

    Die europäische Norm EN 301 549 beschreibt technische Anforderungen an barrierefreie IT-Produkte und digitale Services. Sie bildet die Grundlage für Prüfungen, Beschaffung und Marktüberwachung auf EU-Ebene. So sorgt sie für einheitliche Standards und klare Bewertungs-kriterien in allen Mitgliedsstaaten.

Christian Blank

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